
Herzlich Willkommen auf meiner Homepage
„Meistens hat, wenn zwei sich scheiden,
einer etwas mehr zu leiden.“
– Wilhelm Busch
Ich bin Tanja Benckert-Bischoff und seit 2005 als Rechtsanwältin (seit 2012 Fachanwältin für Familienrecht) tätig. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über mich und meine Arbeit. Im Laufe der Jahre hat sich das Erbrecht als mein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt entwickelt.
Wie das Zitat Wilhelm Buschs schon andeutet, sind Trennungen, Ehescheidungen, aber auch Erbrecht häufig mit Leiden und persönlichen Zerwürfnissen verbunden.
Umso mehr ist eine kompetente und einfühlsame Beratung wichtig, die Ihnen die Klarheit verschafft, die für anstehende Entscheidungen notwendig ist.
Tipp 1:
Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt in der Erwartung, dass dies sehr teuer werden kann und sie sich dies nicht leisten können. Tatsächlich können Sie sich jedoch nicht leisten aus mangelndem Wissen Ansprüche nicht geltend zu machen.
Tipp 2:
Wichtig ist, sich einen finanziellen Überblick zu verschaffen und wichtige Unterlagen zu sichern, an die es im Falle einer streitigen Auseinandersetzungen nur durch gerichtlichen Rechtsschutz beziehungsweise an die schwer bis gar nicht heranzukommen ist.

Familienrecht
Das Kernstück des familienrechtlichen Beratungs- und Tätigkeitsfeld sind Fragen und Probleme bei Trennung und Ehescheidung, die ganz überwiegend in der Ehescheidung und die Durchführung des Versorgungsausgleichs (wechselseitiger Ausgleich der Renten- anrechte) münden.
Ein wesentlicher Schwerpunkt ist hierzu
- Die Klärung von Ansprüchen auf Getrenntlebens- und nachehe-lichen Ehegattenunterhalt sowie die vermögensrechtliche Ausein-andersetzung, insbesondere unter Einbeziehung gemeinsamer Schulden, die Teilung des Hausrats und die Fragestellung, wer in der Ehewohnung bzw. der gemeinsamen Immobilie verbleibt.
- Fragen, die die Regelung von Trennung und Scheidung betroffener Kinder betrifft, dazu zählen insbesondere die Bereiche Kindesunterhalt, Umgang und elterliche Sorge, gehen häufig einher mit Trennung und Scheidung der Eltern.
Diese Fragestellungen werden von mir kompetent durch Eheverträge bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und soweit eine Einigung der Eheleute nicht möglich ist, im gerichtlichen Verfahren bearbeitet.Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebens- partnerschaften gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsfeld.
Ein zunehmender Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist im Hinblick auf die fortschreitende Lebenserwartung der Bereich Elternunterhalt; ebenso vorbereitende Eheverträge, die im Vorfeld oder während der Ehe geschlossen werden.

Trennung
In Sie wollen sich trennen oder werden getrennt?
einer solchen Situation, die häufig eine schwere emotionale Krise darstellt, weil Ihr Lebenskonzept gescheitert ist, darf Sie nicht vergessen lassen, dass wichtige Punkte vor und während einer Trennung zu beachten sind.
Wichtig ist, sich einen finanziellen Überblick verschaffen und wichtige Unterlagen sichern, an die es im Falle einer streitigen Auseinandersetzungen nur durch gerichtlichen Rechtsschutz beziehungsweise an die schwer bis gar nicht heranzukommen ist.
Kopieren Sie, wenn möglich sämtliche Unterlagen die in finanzieller Hinsicht zur Berechnung von Ansprüchen auf Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie Vermögensausgleichsansprüche wichtig sein können. Dazu zählen insbesondere Kopien von Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen des Ehegatten, Steuerbescheide und Steuererklärungen Jahresabrechnung von Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensvertrage. Ebenso ist es wichtig sich Informationen über gemeinsames Grundeigentum zu verschaffen und Belege wie Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheid zu sichern.
Nehmen Sie Ihre persönlichen Unterlagen und falls vorhanden, die Ihrer Kinder mit, wie Geburtsurkunden, Ausweispapiere, Heiratsurkunden, Sparbücher, Versicherungskarten, Lohnsteuerkarte, Schulzeugnisse, sonstige Wertpapiere und Wertsachen.
Falls ein gemeinschaftliches Konto besteht sollte unbedingt geprüft werden, ob der Dispositionskredit herabzusetzen ist, da für etwaigen Überziehungen beide Ehegatten gegenüber der Bank verpflichtet sind.
Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt in der Erwartung, dass dies sehr teuer werden kann und sie sich dies nicht leisten können. Tatsächlich können Sie sich jedoch nicht leisten aus mangelndem Wissen Ansprüche nicht geltend zu machen.
– WISSEN IST MACHT –

Erbrecht
Der Streit ums Erbe! Wie lässt er sich am besten vermeiden?
Nicht erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist, und es einer Auseinandersetzung des Erbes bedarf unter mehreren Erbberechtigten und weiterer Bedachter oder auch pflichtteilsberechtigten Personen, sondern vielfach bedarf es einer klaren Regelung noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers.
Zu meinen hauptsächlichen Tätigkeitsfeldern gehören daher die Beratung und Abfassung von Testamenten, insbesondere unter Einbeziehung von Fragen der Notwendigkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder einer Teilungsanordnung. Während des Erbfalls bin ich überwiegend mit der Geltendmachung bzw Abwehr von Pflichtteils und sogenannten pflichtteilsergänzungsansprüchen naher Familienangehöriger befasst.
Dazu gehört es insbesondere das Augenmerk auch auf eine Entschärfung des Konflikts zu setzen und die Möglichkeit einer einvernehmlichen und gerechten Aufteilung des Nachlasses bzw. der Ansprüche zu sorgen.

Mein beruflicher Werdegang
Ich bin seit 2005 als Rechtsanwältin in Berlin mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht tätig.Zuvor habe ich ein Studium zur Diplom-Sozialpädagogik/Diplom-Sozialarbeit (FH) abgeschlossen.
Des Weiteren bin ich Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV).
Entscheidend für mich ist, im Rahmen meiner Tätigkeit nicht ausschließlich die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und durchzusetzen, sondern das Gesamtkonzept Familie, auch wenn es im Ergebnis auf der Paarebene gescheitert ist, zu berücksichtigen.

So können Sie mich erreichen
Tanja Benckert-Bischoff
Fachanwältin für Familienrecht
Ludwigkirchstr. 9 a
10719 Berlin
Tel.
Fax.
+49 (0) 30 577 08 945-0
+49 (0) 30 577 08 945-9
post@benckert.net
www.benckert.net
www.familienrecht-benckert.de

