Der Streit ums Erbe! Wie lässt er sich am besten vermeiden? Nicht erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist, und es einer Auseinandersetzung des Erbes bedarf unter mehreren Erbberechtigten und weiterer Bedachter oder auch pflichtteilsberechtigten Personen, sondern vielfach bedarf es einer klaren Regelung noch zu Lebzeiten des späteren Erblassers. Zu meinen hauptsächlichen Tätigkeitsfeldern gehören daher die Beratung und Abfassung von Testamenten, insbesondere unter Einbeziehung von Fragen der Notwendigkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder einer Teilungsanordnung. Während des Erbfalls bin ich überwiegend mit der Geltendmachung bzw Abwehr von Pflichtteils und sogenannten pflichtteilsergänzungsansprüchen naher Familienangehöriger befasst. Dazu gehört es insbesondere das Augenmerk auch auf eine Entschärfung des Konflikts zu setzen und die Möglichkeit einer einvernehmlichen und gerechten Aufteilung des Nachlasses bzw. der Ansprüche zu sorgen.